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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelbereich St.-Michaels-Heim (SMH)

Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Johannischen Dienstleistungen GmbH, St.-Michaels-Heims.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Johannischen Dienstleistungen GmbH, St.-Michaels-Heims.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurden.

Partner- Haftung, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Johannische Dienstleistungen GmbH, St.-Michaels-Heim, (im folgenden SMH genannt) zustande. Dem SMH steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das SMH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem SMH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem SMH-Aufnahmevertrag, sofern dem SMH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Das SMH haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des SMHs beschränkt.
4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des SMHs auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Preise, Zahlung,Aufrechnung
1. Das SMH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des SMHs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des SMHs an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom SMH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
4. Die Preise können vom SMH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des SMHs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das SMH zustimmt.
5. Rechnungen des SMHs ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das SMH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das SMH berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem SMH der eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das SMH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine kann im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des SMHs aufrechnen oder mindern.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierungen)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem SMH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des SMHs. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des SMHs oder einer von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

Kostenfreies Storno ist meist bis 2 Tage vor Anreise möglich, zu Hochsaison-Termine bis 7 Tage vor Anreise.
2. Sofern zwischen dem SMH und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des SMHs auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem SMH ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des SMHs oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das SMH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem SMH steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem SMH entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

Rücktritt des SMHs
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das SMH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des SMHs auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom SMH gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das SMH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das SMH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom SMH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden, das SMH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des SMHs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des SMHs zuzurechnen ist oder ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
4. Das SMH hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des SMHs entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem SMH spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das SMH über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises ( Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, dem SMH nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Haftung des SMHs
1. Das SMH haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des SMHs zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des SMHs auftreten, wird das SMH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 
2. Für eingebrachte Sachen haftet das SMH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.000,00 Euro, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 750,00 Euro. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von (Versicherungssumme) im SMH- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das SMH empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich dem SMH Anzeige macht § 703 BGB).
3. Für die unbeschränkte Haftung des SMHs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem SMH-Parkplatz , zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem SMH-Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das SMH nicht, außer bei Vorsatz oder Grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des SMHs.
5. Weckaufträge werden vom SMH mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

6. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das SMH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wusch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Johannischen Dienstleistungen GmbH.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- u. Wechselstreitigkeiten - ist im kfm. Verkehr der Sitz des SMHs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des SMHs.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 01.09.2018